Strahlenschutzkurse staatlich genehmigt

Alle von uns angebotenen staatlich reglementierten Kurse werden auf der Grundlage von Bundesrecht durchgeführt. Die Kurse sind behördlich genehmigt und die Zertifikate bundesweit gültig.

CME-Punkte

Für alle ärztlichen Kurse streben wir die Zertifizierung zur Ausweisung von CME-Punkten für die ärztliche Fortbildung an. Da es sich bei den von uns angebotenen Kursen um Blended-Learning-Veranstaltungen handelt, sind die Kurse nach Kategorrie K zu zertifizieren. Für Kurse der Kategorie K hat die Bundesärztekammer Qualitätskriterien entwickelt. Werden diese erfüllt, so sollen Teilnehmer je e-Learning-Einheit 2 CME-Punkte erhalten.

Kurse mit Web-Seminar erhalten die entsprechende Zertifizierung problemlos.

Für alle unsere Kurse mit Präsenzveranstaltungen wurden von verschiedenen Kammern bereits entsprechende Zertifizierungen bestätigt. Leider aber erfolgen die Zertifizierungsverfahren bei den Ärztekammern z. T. sehr unterschiedlich. Während die Bayrische Landesärztekammer oder auch die Ärztekammer Niedersachsen keine Gebühren erheben und Zertifizierungen nach den "Qualitätskriterien eLearning der Bundesärztekammer" problemlos erfolgen, lehnen bspw. die Landesärztekammer Baden-Württemberg oder die Ärztekammer Berlin die Zertifizierung unserer Kurse grundsätzlich ab, da wir unseren Sitz nicht in diesen Bundesländern haben.

Anmerkung: Die widrigen Umstände bei der Zertifizierung unserer Kurse führten dazu, dass wir in einzelnen Bundesländern keine CME-Punkte melden konnten. Da es sich bei den Fortbildungspunkten jedoch um für die Ärztin oder den Arzt sozialrechtlich relevante Fortbildungsnachweise handelt und sie oder er (und nicht der Veranstalter) den Anspruch auf die Anrechnung von CME-Punkten hat, empfehlen wir bei fehlender zentraler Zertifizierung die individuelle Beantragung. Da es sich bei unseren Kursen um staatlich zugelassene zielgruppenspezifische Kurse handelt, die nur dann genehmigt werden dürfen, wenn sie in der Lage sind, "das notwendige Wissen zu vermitteln", ist bereits mit der behördlichen Genehmigung der Kurse auch eine Übereinstimmung mit den Vorgaben gemäß § 95 SGB V gegeben, so dass CME-Punkte angerechnet werden müssen.

Registrierung beruflich Pflegender

Beruflich Pflegende sind nicht verpflichtet, Fortbildungen und Fortbildungspunkte nachzuweisen. Es setzt sich jedoch zunehmend die Zertifizierung auch der Fortbildungen von Pflegenden durch. Wir beteiligen uns daran.

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Kurse mit überwiegend Fernunterricht (mindestens 50 %), die an den Kursteilnehmer:innen veräußert werden, unterliegen dem Fernunterrichtsschutzgesetz und müssen von der ZFU geprüft und genehmigt werden. Die Aktualisierungskurse mit alleinigem Selbstlernen (100 % e-Learning) sind von der ZFU geprüft und genehmigt. Da die ZFU keine Kurse prüfen darf, die lediglich bis maximal 50 % Fernunterricht beinhalten, ist bei allen übrigen Kursen keine ZFU-Zulassung erforderlich.